Die Ausbildung zur Motorradfahrerin und zum Motorradfahrer

Das Motorradfahren (Kat. A oder A1) effizient erlernen - mit 4WÄRTS und mit Spass

Hier werden Fragen beantwortet wie:

  • Was muss ich tun, damit ich Motorrad fahren darf? -> mehr...
  • Welche obligatorischen Grundkurse muss ich besuchen? -> mehr...
  • Was beinhalten die Grundkurse? -> mehr...
  • Wann finden die Grundkurse statt? -> mehr...
  • Wann besuche ich Einzelunterricht? -> mehr...
  • Wie kann ich mich weiterbilden? -> mehr...
  • Was kostet mich die Ausbildung? -> mehr...
  • Welches sind die gesetzlichen Neuerungen? -> mehr

 

GESETZLICHE NEUERUNGEN KAT. A/A1

Am 16.12.2018 beschloss der Bundesrat folgende Neuerungen im Bereich der Fahrausbildung Kat. A/A1:

Tritt in Kraft per 01.01.2021
- Das Mindestalter der Kat. A1 wurde angepasst:
  - 15 Jahre für Kleinmotorräder (4 kW / 50 ccm / 45 km/h)
  - 16 Jahre für Motorräder (11 kW / 125 ccm)
- Alle Motorrad-Kat. (A und A1) müssen 12 h praktische Grundschulung absolvieren
- Der Stufeneinstieg in die Kat. A unbeschränkt über die Kat. A 35kW gilt für alle Personen (ein Direkteinstieg ist nicht mehr möglich)
- Nach mind. 2 Jahre Besitzdauer der Kat. A 35kW, kann der Lernfahrausweis der Kat. A gelöst werden mit anschl. Praktischen Prüfung
- Der prüfungsfreie Eintrag der Kat. A1 bei Vorbesitz der Kat. B ist weiterhin möglich (Absolvierung der 12 h praktische Grundschulung PGS)
- Ausnahmen gibt es für Personen, welche nach altem Recht die Kat. A1 resp. A35kW erlangten

 

VIEL SPASS BEIM KURVENFAHREN

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