Die Ausbildung zur Motorradfahrerin und zum Motorradfahrer
Das Motorradfahren (Kat. A oder A1) effizient erlernen - mit 4WÄRTS und mit Spass
Hier werden Fragen beantwortet wie:
- Was muss ich tun, damit ich Motorrad fahren darf? -> mehr...
- Welche obligatorischen Grundkurse muss ich besuchen? -> mehr...
- Was beinhalten die Grundkurse? -> mehr...
- Wann finden die Grundkurse statt? -> mehr...
- Wann besuche ich Einzelunterricht? -> mehr...
- Wie kann ich mich weiterbilden? -> mehr...
- Was kostet mich die Ausbildung? -> mehr...
- Welches sind die gesetzlichen Neuerungen? -> mehr
GESETZLICHE NEUERUNGEN KAT. A/A1
Am 16.12.2018 beschloss der Bundesrat folgende Neuerungen im Bereich der Fahrausbildung Kat. A/A1:
Tritt in Kraft per 01.01.2021
- Das Mindestalter der Kat. A1 wurde angepasst:
- 15 Jahre für Kleinmotorräder (4 kW / 50 ccm / 45 km/h)
- 16 Jahre für Motorräder (11 kW / 125 ccm)
- Alle Motorrad-Kat. (A und A1) müssen 12 h praktische Grundschulung absolvieren
- Der Stufeneinstieg in die Kat. A unbeschränkt über die Kat. A 35kW gilt für alle Personen (ein Direkteinstieg ist nicht mehr möglich)
- Nach mind. 2 Jahre Besitzdauer der Kat. A 35kW, kann der Lernfahrausweis der Kat. A gelöst werden mit anschl. Praktischen Prüfung
- Der prüfungsfreie Eintrag der Kat. A1 bei Vorbesitz der Kat. B ist weiterhin möglich (Absolvierung der 12 h praktische Grundschulung PGS)
- Ausnahmen gibt es für Personen, welche nach altem Recht die Kat. A1 resp. A35kW erlangten